1. Allgemeine Bestimmungen
Die in diesen AGB zusammengefassten Bestimmungen gelten für alle von der Webservices Engineering GmbH
angebotenen Dienstleistungen. Die Webservices Engineering GmbH erbringt ihre Dienstleistungen auf der
Grundlage dieser Geschäftsbedingungen. Sie gelten auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, auch
wenn sie nicht noch einmal ausdrücklich vereinbart werden.
Spätestens mit dem Zugriff auf einen der Rechner der Webservices Engineering GmbH oder der erstmaligen
Nutzung von Dienstleistungen Webservices Engineering GmbH gelten diese Bedingungen als angenommen. AGB
des Auftraggebers werden nicht anerkannt. Den AGB des Auftraggebers wird hiermit ausdrücklich widersprochen.
Abweichende Vereinbarungen bedürfen der Schriftform und werden erst durch eine Bestätigung der Webservices Engineering GmbH wirksam.
Ergänzungen oder Änderungen der AGB werden dem Auftraggeber mit einer Frist von zwei Wochen vor Inkrafttreten mitgeteilt. Widerspricht dieser den Änderungen nicht innerhalb von einer Woche, gelten die Änderungen der AGB als angenommen. Widerspricht der Auftraggeber innerhalb von einer Woche, so ist die Webservices Engineering GmbH berechtigt, den Vertrag zu dem Zeitpunkt zu kündigen, an dem die geänderten Bedingungen in Kraft treten sollen.
2. Angebot, Vertragsabschluss und Kündigung
Alle Angebote sind freibleibend und unverbindlich, sofern schriftlich nicht anders vereinbart.
Ein Vertrag zwischen dem Auftraggeber und der Webservices Engineering GmbH kommt erst durch eine schriftliche Auftragsbestätigung (auch per E-Mail oder anderen elektronischen Kommunikationsplattformen) durch die Webservices Engineering GmbH oder durch die Bereitstellung der Dienste beziehungsweise die Erbringung der vereinbarten Leistung zustande.
Verträge über regelmäßig wiederkehrende Arbeiten können mit einer Frist von mindestens 1 Monat zum Monatsende gekündigt werden.
3. Preise
- Die Preise der Webservices Engineering GmbH enthalten keine Mehrwertsteuer.
- Die im Angebot der Webservices Engineering GmbH genannten Preise gelten unter dem Vorbehalt, dass die der Angebotsabgabe zugrunde gelegten Auftragsdaten unverändert bleiben, längstens für drei Monate nach Angebotsdatum.
- Bei Aufträgen mit Lieferung an Dritte gilt der Besteller als Auftraggeber, soweit keine anderweitige ausdrückliche Vereinbarung getroffen wurde.
- Nachträgliche Änderungen und Erweiterungen auf Veranlassung des Auftraggebers welche einen Mehraufwand nach sich ziehen, werden dem Auftraggeber in Rechnung gestellt.
4. Zahlung
- Die Zahlung erfolgt nach Erhalt der Rechnung innerhalb einer Frist von 10 Tagen ohne jeden Abzug. Die Rechnung wird unter dem Tag der Lieferung oder Teillieferung ausgestellt.
- Bei Dauerschuldverhältnissen erfolgt, wenn nicht anders vereinbart, eine jährliche Abrechnung.
- Entgelte für Dauerschuldverhältnisse werden, wenn nicht anders angegeben, im Voraus berechnet.
- Preise für Dauerschuldverhältnisse können zum Beginn einer neuen Vertragslaufzeit angepasst werden. Die Anpassung muss mindestens einen Monat vorher bekannt gegeben werden.
- Bei außergewöhnlichen Vorleistungen kann angemessene Vorauszahlung verlangt werden.
- Der Auftraggeber kann gegen Ansprüche des Auftragnehmers nur mit einer unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenforderung aufrechnen.
- Droht dem Auftraggeber eine Zahlungsunfähigkeit, teilt er diese der Webservices Engineering GmbH frühzeitig und unverzüglich schriftlich mit.
- Gerät der Auftraggeber in Verzug, so ist die Webservices Engineering GmbH berechtigt, von dem betreffenden Zeitpunkt an Zinsen in Höhe von 5% über dem Basiszinssatz der Deutschen Bundesbank zusätzlich zum Kaufpreis zu berechnen. Die Geltendmachung von weiterem Verzugsschaden wird hierdurch nicht ausgeschlossen.
- Die Webservices Engineering GmbH kann das Vertragsverhältnis fristlos kündigen und ist berechtigt die Leistungen einzustellen, falls sich der Zahlungsverzug über mehr als 3 Monate erstreckt und die Webservices Engineering GmbH gemahnt hat. Der Auftraggeber bleibt in diesem Fall verpflichtet, die Entgelte bis zum Kündigungstermin zu zahlen.
5. Lieferung
- Liefertermine und Lieferfristen sind nur nach ausdrücklicher Bestätigung durch den Auftragnehmer gültig.
- Gerät der Auftragnehmer mit seinen Leistungen in Verzug, so ist ihm zunächst eine angemessene Nachfrist zu gewähren. Nach fruchtlosem Ablauf der Nachfrist kann der Auftraggeber vom Vertrag zurücktreten. § 361 BGB bleibt unberührt.
6. Beanstandung / Gewährleistung / Haftung
- Wenn nicht anderweitig vereinbart, verjähren Gewährleistungsansprüche des Auftraggebers zwölf Monate nach Erbringung der Leistung, der Übergabe der Software beziehungsweise der Bereitstellung der Dienste.
- Bei berechtigten Beanstandungen innerhalb der Gewährleistungszeit ist der Auftragnehmer zur Nachbesserung verpflichtet. Nur wenn die Nacherfüllung durch den Auftragnehmer nicht in einer angemessenen Frist erfolgen kann, ist der Auftraggeber berechtigt, die Vergütung zu mindern oder vom Vertrag zurückzutreten.
- Der Auftraggeber teilt dem Auftragnehmer Mängel unverzüglich, detailliert, nachvollziehbar und reproduzierbar mit.
- Zulieferungen (auch Datenträger, übertragene Daten) durch den Auftraggeber oder durch einen von ihm eingeschalteten Dritten unterliegen keiner Prüfungspflicht seitens des Auftragnehmers. Dies gilt nicht für offensichtlich nicht verarbeitungsfähige oder nicht lesbare Daten. Bei Datenübertragungen hat der Auftraggeber vor Übersendung jeweils dem neuesten technischen Stand entsprechende Schutzmechanismen einzusetzen. Die Datensicherung obliegt allein dem Auftraggeber. Der Auftragnehmer ist berechtigt, eine Kopie anzufertigen.
- Die Webservices Engineering GmbH haftet nur bei Schäden, welche in Folge grober Fahrlässigkeit, in Folge von Vorsatz oder bei schuldhafter Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht entstehen.
- Dabei ist die Haftung auf den vorhersehbaren Schaden und auf die Höhe des Auftragswertes, bei einem Dauerschuldverhältnis auf die Höhe der Entgelte von 12 Monaten, beschränkt. Die Webservices Engineering GmbH haftet nicht für entfernte Folgeschäden.
- Bei Onlinediensten übernimmt die Webservices Engineering GmbH keine Haftung für Einschränkungen der Erreichbarkeit und Verfügbarkeit, wenn die Einschränkungen außerhalb ihres Einflussbereiches liegen.
- Werden Schadensersatzansprüche geltend gemacht, so müssen diese innerhalb von vier Monaten nach der schriftlichen Ablehnung durch die Webservices Engineering GmbH klageweise geltend gemacht werden.
7. Datentransfer / Archivierung
Jeglicher Transfer von Informationen und Daten erfolgt auf die Gefahr des Auftraggebers. Der Auftraggeber stellt sicher, dass alle Informationen und Daten, die er der Webservices Engineering GmbH oder in die IT-Infrastruktur der Webservices Engineering GmbH transferiert, keine Rechte Dritter verletzen, nicht gegen geltendes Recht verstoßen und keine Sicherheitsrisiken für die IT-Infrastruktur der Webservices Engineering GmbH oder anderer IT-Dienstleister, die durch die Webservices Engineering GmbH beauftragt wurden, darstellen oder deren Betriebsverhalten beeinträchtigen können.
Für alle an die Webservices Engineering GmbH transferierten Informationen und Daten haftet diese nicht für Rechte Dritter und wird vom Auftraggeber von allen Forderungen und Ansprüchen Dritter freigestellt.
Dem Auftraggeber ist bekannt, dass der Transfer von Informationen und Daten über das Internet Sicherheitsrisiken bergen kann. Er nimmt diese Risiken in Kauf. Die Webservices Engineering GmbH weist darauf hin, dass die Sicherheitsrisiken des Transfers von Informationen und Daten über nicht verschlüsselte Kommunikationswege wesentlich höhere Risiken birgt als über verschlüsselte Kommunikationswege.
Der Auftraggeber gewährleistet von allen transferierten Informationen und Daten Sicherungskopien zu haben. Bei eventuellem Datenverlust transferiert er die angeforderten Daten erneut.
8. Onlinedienste
Der Auftraggeber erhält bei Onlinediensten Zugangsdaten (Benutzernamen, Passwörter, Sicherheitszertifikate, etc.). Er hält diese geheim und behandelt sie vertraulich. Soweit möglich, sind von der Webservices Engineering GmbH ausgestellte Zugangsdaten umgehend zu ändern. Für jeglichen Missbrauch der Zugangsdaten haftet der Auftraggeber, sofern er diesen Missbrauch ermöglicht hat. Bei Verlust der Zugangsdaten benachrichtigt der Auftraggeber die Webservices Engineering GmbH umgehend.
Bei missbräuchlichem Zugriff auf die Onlinedienste der Webservices Engineering GmbH, missbräuchlicher Nutzung der Onlinedienste sowie rechtswidrigen Handlungen ist die Webservices Engineering GmbH sofort berechtigt das Vertragsverhältnis ohne Einhaltung einer Frist zu kündigen.
Der Auftraggeber verpflichtet sich die Onlinedienste sachgerecht zu nutzen sowie bei der Nutzung der Onlinedienste den anerkannten Grundsätze der Datensicherheit Rechnung zu tragen und diese zu befolgen. Sachlicher und personeller Aufwand sowie Auslagen, welche durch die nicht sachgerechte Nutzung der Onlinedienste entsteht sind vom Auftraggeber zu erstatten.
Das Versenden von Spam-Nachrichten, Nachrichten welche Viren oder Schadprogramme enthalten, sowie das unerlaubte Versenden von Werbung an Dritte über Onlinedienste der Webservices Engineering GmbH ist untersagt.
Während der Wartungsarbeiten oder Arbeiten an Weiterentwicklungen der Onlinedieste (oder der zugrunde liegenden IT-Infrastruktur) kann es zu kurzfristigen Einschränkungen der Verfügbarkeit oder Erreichbarkeit kommen. Die Webservices Engineering GmbH wird solche Arbeiten nach Möglichkeit in nutzungsarmen Zeiträumen durchführen und mit einer angemessenen Zeit im Voraus ankündigen.
Die Webservices Engineering GmbH darf den Zugang zu den Onlinediensten zeitweise oder dauerhaft sperren, sowie gegebenenfalls Inhalte des Auftraggeber löschen, wenn es gegen die AGB verstößt, gesetzeswidrig ist oder die IT-Infrastruktur beeinträchtigt (siehe §7 Datentransfer / Archivierung). Dies bedeutet keinen Rücktritt vom Vertrag. Die Pflichten des Auftraggebers bleiben hiervon unberührt.
Die Überlassung der Nutzung an Dritte ist untersagt.
9. Nutzung von IT-Infrastruktur, IT-Plattformen, Webspace, Domains, E-Mail-Postfächern
In Bezug auf alle Daten und Inhalte gilt §7 Datentransfer / Archivierung. Für Inhalte und Einstellungen welche vom Auftraggeber mittels der durch die Webservices Engineering GmbH bereitgestellten IT-Plattformen, IT-Infrastruktur, Webspace, Domains, E-Mail-Postfächerm übermittelt, gespeichert, veröffentlicht werden ist dieser selbst verantwortlich. Die Webservices Engineering GmbH ist nicht verpflichtet, die vom Auftraggeber übermittelten, gespeicherten, veröffentlichten Inhalte zu prüfen. Wenn der Auftraggeber eine öffentlich zugängliche Webseite publiziert, ist er verpflichtet ein gesetzeskonformes Impressum für jeden zugänglich zu machen.
Der Auftraggeber verpflichtet sich die bereitgestellten IT-Plattformen, IT-Infrastruktur, Webspace, Domains, E-Mail-Postfächer sachgerecht zu nutzen sowie bei der Nutzung der von der Webservices Engineering GmbH bereitgestellten IT-Infrastruktur, IT-Plattformen, Webspace, Domains, E-Mail-Postfächer den anerkannten Grundsätze der Datensicherheit Rechnung zu tragen und diese zu befolgen. Sachlicher und personeller Aufwand sowie Auslagen, welche durch die nicht sachgerechte Nutzung der bereitgestellten IT-Plattformen, IT-Infrastruktur, Webspace, Domains, E-Mail-Postfächer entsteht sind vom Auftraggeber zu erstatten.
Bei missbräuchlichem Zugriff auf die IT-Infrastruktur und IT-Plattformen der Webservices Engineering GmbH, missbräuchlicher Nutzung oder rechtswidrigen Handlungen mittels der von der Webservices Engineering GmbH bereitgestellten IT-Infrastruktur, IT-Plattformen, Webspace, Domains, E-Mail-Postfächer ist die Webservices Engineering GmbH sofort berechtigt das Vertragsverhältnis ohne Einhaltung einer Frist zu kündigen.
Die Webservices Engineering GmbH darf den Zugang zu IT-Infrastruktur, IT-Plattformen, Webspace, Domains, E-Mail-Postfächern zeitweise oder dauerhaft sperren, sowie gegebenenfalls Inhalte des Auftraggebers löschen oder Einstellungen des Auftraggebers ändern, wenn es gegen die AGB verstößt, gesetzeswidrig ist oder die IT-Infrastruktur beeinträchtigt (siehe §7 Datentransfer / Archivierung). Dies bedeutet keinen Rücktritt vom Vertrag. Die Pflichten des Auftraggebers bleiben hiervon unberührt.
Der Auftraggeber stellt sicher, dass durch die Registrierung einer Domain keine Rechte Dritter verletzt werden. Er stellt die Webservices Engineering GmbH von allen Ansprüchen Dritter an einer von ihm registrierten Domain frei.
Das Versenden von Spam-Nachrichten, Nachrichten welche Viren oder Schadprogramme enthalten, das Versenden von Nachrichten mit falschem Absender, sowie das unerlaubte Versenden von Werbung an Dritte über die IT-Infrastruktur, die IT-Plattformen der Webservices Engineering GmbH oder über die von der Webservices Engineering GmbH bereitgestellten E-Mail-Postfächer ist untersagt.
Die Überlassung der Nutzung an Dritte ist untersagt.
10. Auftragsprogrammierung
Die Leistung der Auftragsprogrammierung beinhaltet Erstellung oder Anpassung von Software, Aufbau oder Erweiterung von IT-Plattformen oder IT-Infrastruktur.
Bei der Erbringung von Leistungen durch Auftragsprogrammierung durch die Webservices Engineering GmbH werden in Zusammenarbeit mit dem Auftraggeber die Leistungsbeschreibung (die umzusetzenden Anforderungen) vereinbart. Als zu erbringende Leistung durch die Webservices Engineering GmbH gilt die Leistungsbeschreibung zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses.
Änderungen der Leistungsbeschreibung (der umzusetzenden Anforderungen) oder Anmerkungen dazu werden nur dann Vertragsinhalt, wenn sie der Webservices Engineering GmbH schriftlich bestätigt werden.
Sollen kundenspezifische Test-Szenarien aufgebaut werden, stellt der Auftraggeber geeignete Testfälle- und daten bereit. Kommt der Auftraggeber dieser Verpflichtung nicht nach, ist die Webservices Engineering GmbH nicht verpflichtet, kundenspezifische Test-Szenarien aufzubauen, auch wenn diese in der Leistungsbeschreibung vorgesehen ist.
Der Auftraggeber erwirbt ein Recht zur Nutzung der aus der Leistung der Auftragsprogrammierung entstandenen Software, IT-Plattformen oder IT-Infrastruktur für den vereinbarten Zweck und Zeitraum. Alle anderen Rechte verbleiben bei der Webservices Engineering GmbH. Die Webservices Engineering GmbH ist berechtigt, gewonnene Erkenntnisse unter Berücksichtigung der Geheimhaltungspflicht auch bei anderen Aufträgen des Auftraggeber, sowie bei Aufträgen anderer Auftraggeber zu verwenden.
Der Auftraggeber hat die durch Auftragsprogrammierung erbrachte Leistung nach Lieferung innerhalb angemessener Frist zur Prüfung der Mangelfreiheit schriftlich abzunehmen. Die durch Auftragsprogrammierung erbrachte Leistung gilt als abgenommen, wenn die aus der Leistung der Auftragsprogrammierung entstandenen Software, IT-Plattformen oder IT-Infrastruktur genutzt wird und innerhalb von drei Monaten ab Übergabe weder eine Abnahme noch eine schriftliche Verweigerung der Abnahme wegen wesentlicher Mängel erfolgt ist.
11. Urheberrecht, Schutz- und Nutzungsrechte
- Alle Urheberrechte an den vereinbarten Leistungen (Software, IT-Plattform oder IT-Infrastruktur ) stehen, wenn nicht anders angegeben, unter dem Urheberrecht der Webservices Engineering GmbH.
- Durch den gegenständlichen Vertrag wird lediglich eine Werknutzungsbewilligung erworben. Eine Verbreitung durch den Auftraggeber ist gemäß Urheberrechtsgesetz ausgeschlossen.
- Die Webservices Engineering GmbH übernimmt für die Inhalte der ihr zur Verfügung gestellten Dokumente und Informationen keine Haftung. Der Auftraggeber ist verpflichtet, die zur Verfügung gestellten Dokumente und Informationen auf eventuell bestehende Urheber-, Copyright- und Datenschutzrechte zu überprüfen und eventuell notwendige Erlaubnisse zur Verwendung hierfür einzuholen. Etwaige Ansprüche wegen Urheberrechts-, Copyright- und Datenschutz-Verletzungen gehen voll zu Lasten des Auftraggebers.
12. Salvatorische Klausel
Sollte eine Bestimmung dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so berührt dies die Wirksamkeit der restlichen Bestimmungen nicht. Vielmehr gilt an Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmungen eine dem Zweck der Vereinbarung entsprechende oder zumindest nahekommende Ersatzbestimmung, die beide Parteien zur Erreichung des gleichen wirtschaftlichen Ergebnisses vereinbart hätten, wenn sie die Unwirksamkeit oder Undurchführbarkeit der Bestimmungen gekannt hätten. Die vorstehenden Bestimmungen gelten entsprechend für den Fall, dass sich die Bestimmungen dieser AGB als lückenhaft erweisen.
13. Schlussbestimmungen, Gerichtsstand, Wirksamkeit
- Der Gerichtsstand für alle Ansprüche aus und aufgrund von Verträgen, die auf der Grundlage dieser Geschäftsbedingungen geschlossen werden, sowie sämtliche zwischen den Parteien sich ergebende Streitigkeiten über das Zustandekommen des Vertrages ist der Sitz der Webservices Engineering GmbH.
- Dieser Vertrag und die gesamten Rechtsbeziehungen der Parteien unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Das UN-Kaufrecht wird ausgeschlossen.
-
Der Auftraggeber ist verpflichtet, sich im Geschäftsverkehr in Fach- und Vertragsangelegenheiten an die unten genannten
Stellen zu wenden, sofern nicht für fachliche Fragen eine andere bzw. zusätzliche Ansprechstelle benannt wurde.
Webservices Engineering GmbH
Bergstr. 17
82380 Peißenberg
Telefon: +49 (0) 1766 9014969
Email: office@webservices-engineering.de (Allgemein)
Email: devops@webservices-engineering.de (Technik) - An die Verpflichtungen aus Verträgen, die auf Grundlage dieser Geschäftsbedingungen geschlossen werden, sind auch die Rechtsnachfolger der Auftraggeber der Webservices Engineering GmbH gebunden.
Stand 18.12.2016